Sonntag, 29. April 2007

Deutschland noch immer ohne Verfassung: Kommentar zu Art. 146 GG

Ein wenig bekannter Umstand ist, daß das Grundgesetz selber sagt,
daß es weder eine Verfassung ist, noch vom Deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Deutschland
besitzt also nach wie vor keine Verfassung, 16 Jahre nach der Einheit
und über 60 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges

Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grund-
gesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen
Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Den letzten Artikel des Grundgesetzes muß man mit Bedacht lesen,
und durchdenken. Dann offenbaren sich zwei Umstände, die in der
täglichen Diskussion normalerweise nicht zu finden sind: Zunächst
schließen wir nämlich, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist,
denn Art. 146 GG sagt ja, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt,
wenn eine vom Deutzschen Volk in freier Entscheidung beschlossene
Verfassung in Kraft tritt. Da das Grundgesetz aber noch gilt, kann es
keine Verfassung sein.

Alsdann schließen wir aus demselben Satz, daß das Grundgesetz
außer Kraft tritt, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom
Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird, daß das
Grundgesetz offensichtlich nicht vom Deutschen Volk und nicht in
freier Entscheidung beschlossen wurde - was in der Tat mit
historischen Tatsachen belegt werden kann. So wurde das Grundge-
setz nämlich vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am
8. Mai 1949 von den Westalliierten Siegermächten am 12.05.1949
unter Vorbehalt
genehmigt. Was da also am 23.05.1949 verkündet
und am folgenden Tag in Kraft gesetzt wurde, zeigt deutlich die
Handschrift der Alliierten Siegermächte, die bekanntlich bis zur
Einheit im Oktober 1990 die Deutschen beschränken und beherr-
schen wollten ("Containment"), und das taten sie im Grundgesetz
mit den Mitteln des Föderalismus und der Einbindung in internatio-
nale Organisationen wie insbesondere die Europäische Union, die den
Deutschen so viele Hoheitsrechte nimmt, daß auch heute, über ein-
einhalb Jahrzehnte nach der Einheit, noch immer ein wirksames
Containment
gegeben ist, auch ganz ohne DDR und Teilung.
Arbeitslosigkeit und Sozialkrise sind die Folgen bis in die Gegenwart,
Hitlers Schatten ist lang.

Wie sehr die herrschende Kaste dieses Landes die Souveränitäts-
losigkeit und nationale Versehrtheit des Landes als wünschenswerten
Zustand internalisiert hat, sieht man nicht nur an dem derzeitigen
Bau des monströsen Holocaust-Denkmals in Berlin sehr gut, an den
Reparationszahlungen, die bis 2020 noch für den ersten (!) Weltkrieg
gezahlt werden, oder daran, daß Kranke keine Arzttermine mehr
kriegen aber trotz sieben Millionen Arbeitslosen immer noch
Milliardenbeträge für NS-Zwangsarbeiter oder ihre Nachkommen
bereitgestellt werden können, sondern auch daran, daß Petitionen auf
Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung und nach-
folgende Volksabstimmung regelmäßig mit hohlen Phrasen abgewiesen
werden.

Eine Demokratie lebt vom Willen des Volkes, wie es in Art. 20 Abs. 2
Satz 1 GG zu lesen steht. Doch wie soll das funktionieren, wenn keine
vom Volke beschlossene Verfassung existiert?

Offensichtlich hat die politische Kaste vor einer echten Verfassung,
und mehr noch vor dem Volkswillen große Angst, denn Volkes Wille
könnte sich einst in einem großen Volkszorn entladen, und das wäre
der Herrschenden Untergang, wie einst in der ehemaligen DDR, wo
diese Übung friedlich vollbracht wurde, erstmals in der deutschen
Geschichte. So stabilisiert das Tausendjährige Reich, das doch nur
zwölf Jahre währte, noch heute die Herrschenden, aber nicht mehr so
sehr, wie am jahrzehntealten Reformstau zu beobachten ist, denn
würde sich wirklich etwas ändern, dann käme vielleicht Volkes Stimme
zum Vorschein, und davor behüte Gott die Regierung.


Quelle: http://www.bwl-bote.de/20031030.htm

Montag, 23. April 2007

Merkels wahres Gesicht

Auch wenn es für einige schmerzhaft sein mag, DIES ist das wahre Gesicht unserer Genossin Merkel :-)


Samstag, 21. April 2007

„Online-Durchsuchungen“: was sie uns nicht sagen

Nachfolgend ein paar Überlegungen zu unserem merkelwürdigen Innenminister Schäuble und seinen abstrusen und verfassungswidrigen Ideen zu „Online-Durchsuchungen“ von Computern:


Bundesinnenminister Schäuble, der Mann, der auch Foltergeständnisse verwerten will, plant bekanntlich sogar Grundgesetzänderungen, um Zugriff auf Festplatten, Wohnungen, Mautdaten und Telekommunikationsverbindungen zu erhalten. Die totale Überwachung, die angeblich Terroristen aufspüren soll, vermutlich aber wieder wie schon die Kontenspionage gegen ganz andere Sünder eingesetzt werden wird, läßt indes tiefer blicken als es dem Minister im Rollstuhl lieb sein dürfte.

Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang die Vorschläge zur Onlinedurchsuchung von Computern, denn das in ihnen enthaltene technische Unverständnis läßt wenig vorteilhafte Schlüsse zu. So ist bekanntlich geplant, den Ermittlungsbehörden zu erlauben, online auf die in einem Computer gespeicherten Dateien zuzugreifen. Nicht diskutiert wird, ob das überhaupt so einfach möglich ist. Wir schauen etwas genauer hin:

So könnte man eine Windows-Hintertür ausnutzen, falls eine solche vorhanden ist. Dies aber bezweifeln wir, denn die Entdeckung einer Backdoors im führenden Betriebssystem wäre ein Marketing-Desaster für Microsoft. Und eine Hintertür würde irgendwann entdeckt werden, dafür suchen zu viele Profis danach, also Leute, die eben nicht in Ministerien oder Behörden sitzen. Und selbst wenn es eine Hintertür geben sollte, würde Microsoft die bekanntlich milliardenschwere Zukunft des eigenen Hauptproduktes gewiß nicht von der Schweigsamkeit der deutschen Polizei abhängig machen. Dieser Weg also scheidet aus.

Man hätte die Möglichkeit, einen Trojaner zu programmieren. Trojaner sind bekanntlich Programme, die auf dem Rechner ihrer Opfer Daten sammeln und an ihren Herren und Meister melden - bisher in der Regel Kennwörter, Kontonummern und anderes Material das sich eignet, Schaden anzurichten. Trojaner können, wie andere Schadsoftware, über die diversen Lücken in Windows mehr oder weniger unbemerkt installiert werden, aber diese Lücken werden regelmäßig von den verschiedenen Anbietern von Sicherheitssoftware und von Microsoft selbst gestopft. Kann man so vielleicht den verwahrlosten PC eines Kinderfickers ausspionieren, werden Terroristen und andere Franchisenehmer von Al Quaeda ihre Systeme vermutlich sachgerecht und damit wirksam gegen Eindringlinge absichern. Also Fehlanzeige. Falls sie für ihre illegalen zwecke überhaupt Windows verwenden, auch so eine Unbekannte.

Bleibt, die (zumeist ausländischen) Anbieter von Sicherheitssoftware auf Kooperation mit der deutschen Polizei zu verpflichten, den Bundestrojaner nicht zu erkennen - vermutlich aber ebenfalls ein aussichtsloses Unterfangen, denn sickert eine solche Information nach draußen, wäre das betreffende Produkt mausetot, und mit ihm sein Hersteller. Kein amerikanischer oder sonst ausländischer Anbieter aber setzt seine Existenz im Dienste des angeblichen Antiterrorkampfes solcherart aufs Spiel.

Und selbst täte er es: eine anständige Hardware-Firewall kriegt man in jedem mittelprächtigen Computerladen. Dagegen aber ist jede Software machtlos.

Bliebe, das potentielle Opfer sorgfältig zu recherchieren und ihm eine Mail mit genau seinen Interessen zu schicken, die den Bundestrojaner mitbringt - in der Hoffnung, daß die Neugier des Adressaten siegt und dieser den Bundesgeier anklickt. Das könnte die Staatsspionage auf den Rechner des Opfers bringen - wenn dieses so leichtfertig ist, einen Mailanhang unbekannter Herkunft zu öffnen, also gegen eine elementare Vorsichtsregel verstößt. Eine ordentliche Firewall würde aber auch die Phonehomes eines unbekannten Bundestrojaners erkennen und blockieren - und den Staatsschädling möglicherweise auch gleich in die Antivirendatenbank melden, so daß er alsbald in den aktualisierten Signaturen der Antivirenherstellern erscheint. Eine aufwendig produzierte Spionagesoftware wäre also nur sehr wenige Male nutzbar, bis sie von den Anbietern von Sicherheitssystemen erkannt und blockiert werden würde.

Online-Durchsuchungen, so das Fazit, sind also nur möglich, wenn das Opfer sehr leichtsinnig oder der PC des Opfers sehr verwahrlost ist - was man von den wirklichen Terroristen beides vermutlich nicht annehmen kann. Das aber bestätigt unser an dieser Stelle immer wieder geäußertes Postulat, daß es eben nicht um einen Kampf gegen den sogenannten Terrorismus geht, sondern um die allgemeine Errichtung eines Überwachungsstaates. Der Staat soll alles dürfen und alles wissen. Wofür, ist dabei erstmal sekundär. Der technische Unverstand des digitalen Laien wird mißbraucht, Angst vor den bösen arabischen Terroristen zu schüren und damit die Zustimmung zu immer weitergehenden Überwachungsmaßnahmen zu erpressen. Wir leben, so die einfache Wahrheit, längst in einer Diktatur - die Angst als Herrschaftsmittel einsetzt. Das aber kennen wir bereits.“

ABER: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Art. 20 Abs. 4 GG)

Quelle: http://www.bwl-bote.de

Freitag, 20. April 2007

Die Enteignung der Familie

Kinder sind Staatseigentum!

Was wie eine sozialistische Parole klingt, hat sich längst in vielen bürgerlichen Politikerköpfen eingenistet. Also baut man Kindertagesstätten, wo die Kleinen statt Bindung Bildung erhalten – ab dem Alter von sechs Monaten!

Und dies, obwohl jene Länder, die schon vor Jahrzehnten ihre Kleinstkinder in Krippen steckten, erkannt haben, daß nichts das kleine Kind so kaputt macht wie die Entfremdung von der Mutter.

Trotzdem tun viele westliche Staaten alles, um das Kind seiner Mutter zu entfremden.

Am 09. Februar 2007 gab die deutsche Familienministerin Ursula von der Leyen bekannt, bis zum Jahr 2013 eine halbe Million zusätzliche Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren einrichten zu wollen, was die Summe von 3 Milliarden Euro verschlingen wird. Ihr Ziel ist es, die heutige Zahl von 250.000 Krippen-Kleinstkinder zu verdreifachen.

Warum gibt man diese Milliarden eigentlich nicht direkt den einkommensschwachen Familien, damit diese nicht mehr zum Sozialamt müssen?

Die Antwort gibt das Kommunistische Manifest von Karl Marx von 1848: „Wir Kommunisten entreißen die Erziehung dem Einfluß der herrschenden Klasse (...), indem wir an die Stelle der häuslichen Erziehung die gesellschaftliche setzen.“

(Quelle: Marx, Engels: Manifest der Kommunistische Partei, Dietz Verlag Berlin, 1970, S. 63)

Lunacharski, der Kommissar für die Erziehung in der UdSSR schrieb: „Unsere jetzige Aufgabe ist die Zerstörung der Familie und die Ablösung der Frau von der Erziehung ihrer Kinder. Es wäre allerdings eine Dummheit, wenn man die Kinder mit Gewalt von den Eltern trennen würde. Doch wenn wir in unseren Gemeinschaftshäusern gut vorbereitete Abteilungen für Kinder organisiert haben (...), ergibt sich zweifellos, daß die Eltern ihre Kinder von allein dorthin senden werden, wo sie durch medizinisch und pädagogisch qualifiziertes Personal überwacht sind.“

Im russischen Satellitenstaat DDR wurden dann prompt 80 Prozent der Kleinkinder meist schon einige Monate nach der Geburt in Krippen verfrachtet. Mit solch verheerenden Folgen, daß die DDR ab 1976 immerhin ein bezahltes Babyjahr einführte, um die körperlichen und vor allem seelischen Schäden von Krippenkindern wie Eß-, Schlaf- und Verhaltensstörungen zu reduzieren!

Viele weitere erschütternde und abschreckende Beispiele gibt es aus anderen Ländern zu berichten, z.B. der Tschechei, USA und vor allem Schweden.

Quelle: www.ZeitenSchrift.com