Sonntag, 29. April 2007

Deutschland noch immer ohne Verfassung: Kommentar zu Art. 146 GG

Ein wenig bekannter Umstand ist, daß das Grundgesetz selber sagt,
daß es weder eine Verfassung ist, noch vom Deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Deutschland
besitzt also nach wie vor keine Verfassung, 16 Jahre nach der Einheit
und über 60 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges

Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grund-
gesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen
Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Den letzten Artikel des Grundgesetzes muß man mit Bedacht lesen,
und durchdenken. Dann offenbaren sich zwei Umstände, die in der
täglichen Diskussion normalerweise nicht zu finden sind: Zunächst
schließen wir nämlich, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist,
denn Art. 146 GG sagt ja, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt,
wenn eine vom Deutzschen Volk in freier Entscheidung beschlossene
Verfassung in Kraft tritt. Da das Grundgesetz aber noch gilt, kann es
keine Verfassung sein.

Alsdann schließen wir aus demselben Satz, daß das Grundgesetz
außer Kraft tritt, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom
Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird, daß das
Grundgesetz offensichtlich nicht vom Deutschen Volk und nicht in
freier Entscheidung beschlossen wurde - was in der Tat mit
historischen Tatsachen belegt werden kann. So wurde das Grundge-
setz nämlich vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am
8. Mai 1949 von den Westalliierten Siegermächten am 12.05.1949
unter Vorbehalt
genehmigt. Was da also am 23.05.1949 verkündet
und am folgenden Tag in Kraft gesetzt wurde, zeigt deutlich die
Handschrift der Alliierten Siegermächte, die bekanntlich bis zur
Einheit im Oktober 1990 die Deutschen beschränken und beherr-
schen wollten ("Containment"), und das taten sie im Grundgesetz
mit den Mitteln des Föderalismus und der Einbindung in internatio-
nale Organisationen wie insbesondere die Europäische Union, die den
Deutschen so viele Hoheitsrechte nimmt, daß auch heute, über ein-
einhalb Jahrzehnte nach der Einheit, noch immer ein wirksames
Containment
gegeben ist, auch ganz ohne DDR und Teilung.
Arbeitslosigkeit und Sozialkrise sind die Folgen bis in die Gegenwart,
Hitlers Schatten ist lang.

Wie sehr die herrschende Kaste dieses Landes die Souveränitäts-
losigkeit und nationale Versehrtheit des Landes als wünschenswerten
Zustand internalisiert hat, sieht man nicht nur an dem derzeitigen
Bau des monströsen Holocaust-Denkmals in Berlin sehr gut, an den
Reparationszahlungen, die bis 2020 noch für den ersten (!) Weltkrieg
gezahlt werden, oder daran, daß Kranke keine Arzttermine mehr
kriegen aber trotz sieben Millionen Arbeitslosen immer noch
Milliardenbeträge für NS-Zwangsarbeiter oder ihre Nachkommen
bereitgestellt werden können, sondern auch daran, daß Petitionen auf
Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung und nach-
folgende Volksabstimmung regelmäßig mit hohlen Phrasen abgewiesen
werden.

Eine Demokratie lebt vom Willen des Volkes, wie es in Art. 20 Abs. 2
Satz 1 GG zu lesen steht. Doch wie soll das funktionieren, wenn keine
vom Volke beschlossene Verfassung existiert?

Offensichtlich hat die politische Kaste vor einer echten Verfassung,
und mehr noch vor dem Volkswillen große Angst, denn Volkes Wille
könnte sich einst in einem großen Volkszorn entladen, und das wäre
der Herrschenden Untergang, wie einst in der ehemaligen DDR, wo
diese Übung friedlich vollbracht wurde, erstmals in der deutschen
Geschichte. So stabilisiert das Tausendjährige Reich, das doch nur
zwölf Jahre währte, noch heute die Herrschenden, aber nicht mehr so
sehr, wie am jahrzehntealten Reformstau zu beobachten ist, denn
würde sich wirklich etwas ändern, dann käme vielleicht Volkes Stimme
zum Vorschein, und davor behüte Gott die Regierung.


Quelle: http://www.bwl-bote.de/20031030.htm

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